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Frage des BN:
Welche Möglichkeiten sehen Sie um eine Akzeptanz und Mithilfe der Bürger zu erreichen, wenn jeder Befallsverdacht derartige Radikalmaßnahmen nach sich zieht? Der überwiegende Teil der Bevölkerung empfindet die vorbeugende Fällung gesunder Bäume als völlig überzogene Panikaktion, die sofort gestoppt werden muss. Nach unseren Recherchen werden in der Schweiz und in Österreich nur befallene Bäume gefällt und im Umfeld engmaschig kontrolliert.
Antwort der LfL:
Die Grundlage für unsere Entscheidungen ist die Leitlinie zur ALB Bekämpfung vom JKI (http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/dokumente/upload/e699f_ll-ano_ophora_glabripennis.pdf) sowie die dazugehörige Leitlinie der EPPO (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/epp.12064/abstract . Die Handlungsweise der LfL muss sich an diesen Leitlinien orientieren.
Im Sommer diesen Jahres ist unsere Vorgehensweise in Feldkirchen durch das Food and Veterinary Office der EU (http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm) kontrolliert worden. Als ALB Spezialisten hat Frau Hoyer Tomiczek, BFW, Wien das EU Team fachlich beraten und begleitet. Unsere Maßnahmen – Fällen von Laubbäumen (Hauptwirtsbaumarten) im Umkreis von 100 m als ALB befallenen Bäumen wurde als zielführend bewertet. Bisherige erfolgreiche Ausrottung in Nordamerika als auch die wenigen erfolgreichen in Europa sind gekennzeichnet durch Fällungen von mindestens 100m im Umfeld von als befallenen erkannten Bäumen. Uns ist keine erfolgreiche Ausrottung eines ALB Befalls bekannt, bei der nur als befallenen erkannte ALB Bäume gefällt wurden.
Die Effizienz der ALB Suche liegt vom Boden aus mit geschultem Personal bei etwa 30 %, beim Einsatz geschulter Baumkletterer bei etwa 70 bis 80 %. Wir haben festgestellt, dass Befall bis in einem Astbereich von 3 cm möglich ist. Besonders im dünnen, äußeren Kronenbereich können Baumkletterer nicht arbeiten (fehlende Sicherungsmöglichkeit). Daher fällen wir nicht kerngesunde Bäume, sondern durch Ihre Nähe zu anderen befallenen Bäumen als befallsverdächtig einzustufende Baumarten. Die bei uns festgestellten Befallsraten liegen im internationalen Vergleich im Rahmen: Kanada: 26.000 gefällte Bäume, davon 600 ALB befallen: http://www.annualreviews.org/doi/abs/10.1146/annurev-ento-112408-085427, Titel: „Managing Invasive Populations of Asian Longhorned Beetle and Citrus Longhorned Beetle: A Worldwide Perspective“; Kent, UK: etwa 2000 gefällte Bäume, davon etwa 60 befallen, exakten Zahlen stehen auf der Webseite der FERA: http://www.fera.defra.gov.uk/plants/plantHealth/pestsDiseases/asianLonghornBeetle/paddockWoodOutbreak.cfm).
Die fehlende Bereitschaft der Bezirkshauptmannschaft in Oberösterreich in Gallspach aus den Erfahrungen in Braunau am Inn (Österreich) zu lernen, stößt auch bei den ALB Spezialisten an der BFW in Wien auf absolutes Unverständnis. Die österreichischen ALB-Kollegen besitzen Erfahrungen seit 2001 und haben in Braunau am Inn das Vorgehen sukzessive verschärfen müssen und haben damit schlussendlich Erfolg gehabt. Wir stützten uns auf die Erfahrungen in Braunau am Inn.
Auch in der Schweiz liegt ein Leitfaden für die ALB Ausrottung vor. Dieser besagt ebenfalls als Maßnahme: Fällen von potentiellen Wirtsbaumarten im Umkreis von 100 m. Auf Fällungen kann nur dann verzichtet werden, wenn mit Monitoringverfahren eine Effizienz von 100 % bzw. nahe 100% erreicht werden kann.
Bei der ALB-Bekämpfung in Feldkirchen hat die LfL erstmalig in Deutschland und wohl auch in Europa (in der Schweiz und Großbritannien wurde nur wenige Fallen eingesetzt), massiv Lockstofffallen eingesetzt, um unbemerkte Befallsherde in der Quarantänezone entdecken zu können. Es wurden 2 Käfer gefangen.
Die bei Maßnahmen der ALB-Bekämpfung gewonnenen Erfahrungen fließen auch in Folgemaßnahmen mit ein und sind Bestandteil des wissenschaftlichen Austausch mit Fachkollegen innerhalb Deutschlands und mit anderen Ländern.
Die zeitnahe, transparente Information der Bevölkerung mit gesicherten Fakten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir haben dazu in den einzelnen Kommunen eine Vielzahl von Bürgerversammlung zum ALB durchgeführt. Die intensiven Diskussionen haben das Interesse der Bevölkerung deutlich gemacht. Zudem beantworten wir laufend die eingehenden Fragen, die per Telefon oder E-Mail an uns herangetragen werden. Eine Vielzahl von Fragen haben wir zusätzlich bei den FAQ (Häufige Fragen) im Internetangebot exemplarisch beantwortet. Gedrucktes Informationsmaterial ergänzt dieses Angebot und wurde in den Kommunen auch teilweise per Postwurfsendung direkt an die betroffenen Haushalte verteilt.
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Frage des BN:
Warum müssen einerseits große gesunde Bäume vorsorglich gefällt werden, gleichzeitig darf aber dieselbe Baumsorte sofort wieder nachgepflanzt werden (Aussage LfL bei der Infoveranstaltung)?
Antwort der LfL:
Es gibt kein Pflanzverbot seitens der Allgemeinverfügung. In der Allgemeinverfügung ist jedoch festgelegt, dass neugepflanzte Bäume an der LfL schriftlich angezeigt werden müssen. Wenn Bürger dies tun, werden Sie von uns nochmals auf die Gefahr der Fällung dieser neugepflanzten Bäume in den nachfolgenden Jahren hingewiesen. Auf der Webseite der LfL befindet sich eine Liste mit Baum- und Gehölzarten mit einem sehr geringen Befallsrisiko.
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Frage des BN:
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit kein Baum- und Strauchschnitt unsachgemäß aus der Quarantänezone entfernt wird, um ein weiteres Ausbreiten des Schädlings zu verhindern?
Antwort der LfL:
Für Waldperlach liegt jetzt ein mit der Allgemeinverfügung konformer Entsorgungsweg vor, der gestern in der Bürgerversammlung in Waldperlach vorgestellt wurde. Dieser wird über die Presse und durch die Abfallwirtschaft München im Waldperlach bekanntgeben. Von den anderen, innerhalb der Quarantänezone liegenden Gemeinden, liegen der LfL noch keine endgültigen Entsorgungswege vor. Bis dieser zukünftige Entsorgungsweg vorliegt, steht den Bürgern sowie den GaLa-Bau-Firmen eine vorläufige Lösung zur Verfügung. Hier sind Galafirmen und Baumpfleger vom Entsorgungsunternehmen Ganser über eine Notlösung informiert worden. Sobald ein Entsorgungsweg für den Teil der Quarantänezone im Landkreis München vorliegt, wird dieser durch die Gemeindezeitungen und einen Hinweis der LfL bekannt geben.
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Frage des BN:
Gibt es Planungen, wie die Nützlinge (Spechte, Kleiber etc.) und natürliche Feinde des Käfers geschützt werden können, die zur natürlichen Dezimierung des Schädlings beitragen?
Antwort der LfL:
Bei den Fällmaßnahmen wird besonders darauf geachtet, die Nützlinge zu schonen. Die zu fällenden Bäume werden auf Vorkommen schützenswerter Arten geprüft. So werden z.B. Spechthöhlen mit einer speziellen Endoskopkamera untersucht um zu prüfen, ob diese bewohnt sind und Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Wenn möglich werden Totholz und Biotopbäume bei den Fällmaßnahmen stehen gelassen.
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